Unterlagen zur Bildungsverordnung Maler Gipser
Nachfolgend finden Sie wichtige Unterlagen betreffend sämtlicher Lehrverhältnisse in der Maler- und Gipserbranche. Ebenso finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kanälen, um die richtigen Lernenden für Ihren Betrieb zu gewinnen.
Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz in der Lehre
Grundsätzlich dürfen Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten machen. Besteht ein Lehrvertrag gibt es Ausnahmen. Im Jahre 2014 wurde das Mindestalter für die Berufslehre von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt. Der Bund hat damit einhergehend gefordert, dass die Jugendschutzmass-nahmen besser begleitet sein müssen. Die Berufsverbände listeten dazu die gefährlichen Arbeiten auf. Diese sind im neuen Anhang zwei zum Bildungsplan mit den entsprechenden praktischen Massnahmen einsehbar.
Damit die Ausbildungsbewilligungen weiterhin Gültigkeit haben, mussten Lehrbetriebe dem Amt für Berufsbildung des Kantons Aargau bis zum 27. September 2017 eine Selbstdeklaration einreichen.
Im Anhang 2 zu den Bildungsverordnungen werden jeweils ab Seite 4 die begleitenden Massnahmen aufgelistet. Diese sind zwingend einzuhalten. Eine gute Möglichkeit die Lernenden zu schulen, bildet das Erstellen eines Lernberichts zu den Themen der Arbeitssicherheit.
- Gipser-TrockenbauerIn EFZ; Anhang 2: Begleitende Massnahmen Jugendarbeitsschutz 252,43 KB
- MalerIn EFZ; Anhang 2: Begleitende Massnahmen Jugendarbeitsschutz 344,03 KB
- GipserpraktikerIn EBA; Anhang 2: Begleitende Massnahmen Jugendarbeitsschutz 338,53 KB
- MalerpraktikerIn EBA; Anhang 2: Begleitende Massnahmen Jugendarbeitsschutz 342,76 KB
Bildungsplan
Untenstehend finden Sie die detaillierten Bildungspläne der von unseren Branchen angebotenen Ausbildungen.
Lernzielkontrolle
Mit der Lernzielkontrolle überprüfen Sie regelmässig, ob der Lernende mit seinem Programm auf Kurs ist. Die Lernzielkontrolle beinhaltet jeweils eine Empfehlung, in welchen Semestern die Behandlung bestimmter Themen ideal wäre. Dies vereinfacht Ihnen den Aufwand, da Sie so davon ausgehen können, dass die Themen vorgängig oder gleichzeitig in der Berufsfachschule und im ÜK gelehrt werden. Die Lernzielkontrolle erleichtert Ihnen im halbjährlichen Gespräch mit Ihrem Lernenden, die gesetzten Semesterziele zu überprüfen und neue zu setzen.
- Maler/in EFZ - Lernzielkontrolle - Ausbildungsprogramm für Lehrbetriebe 1,78 MB
- Malerpraktiker/in EBA - Lernzielkontrolle - Ausbildungsprogramm für Lehrbetriebe 2,05 MB
- Gipser-Trockenbauer/in EFZ - Lernzielkontrolle - Ausbildungsprogramm für Lehrbetriebe 1,92 MB
- Gipserpraktiker/in EBA - Lernzielkontrolle - Ausbildungsprogramm für Lehrbetriebe 1,78 MB
Bildungsbericht
Einmal pro Semester füllen Sie und die lernende Person den Bildungsbericht aus. Verwenden Sie dazu die Lernzielkontrolle und die vom Lernenden geführte Lerndokumentation. Wenn Sie diese zwei Instrumente gewissenhaft einsetzen, minimiert sich auch der Aufwand für die Besprechung des Bildungsberichts.
Lehrpläne der Berufsfachschule
Die drei Ausbildungsbereiche Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse greifen wie Zahnräder ineinander. Je besser Sie den Lehrplan kennen, desto einfacher wird Ihnen auch die Gestaltung der Ausbildung im Betrieb fallen. Nachstehend finden Sie die Lehrpläne der vier Berufsgattungen.
Bildungsverordnung
Nicht fehlen im Paket dürfen die gesetzlichen Vorgaben. Darum finden Sie hier die Bildungsverordnung pro Beruf. Ebenfalls stellen wir Ihnen das Organisationsreglement der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität zur Verfügung, welche für die Weiterentwicklung der Berufe zuständig ist.
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Malerin/Maler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) 136,71 KB
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Malerpraktikerin/Malerpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 134,91 KB
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Gipserin-Trockenbauerin/Gipser-Trockenbauer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) 136,45 KB
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Gipserpraktikerin/Gipserpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 134,73 KB
- Malerberufe - Organisationsreglement der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität 1,66 MB
- Gipserberufe - Organisationsreglement der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität 1,66 MB
Geeignete Lernende finden - nützliche Hilfsmittel
Nutzen Sie das Lehrbetriebsportal des Kantons Aargau. Sämtliche Unterlagen zu Ihren Lehrverhältnissen sowie die Lehrverträge können dort ausgefüllt und hinterlegt werden. Ihren LENA-Eintrag können Sie auch über diese Plattform aktualisieren. Die Schülerinnen und Schüler fragen die LENA-Inhalte oft über die BIZ-App ab.
Der in der zweiten Oberstufe von jedem Kind absolvierte Check S2 kann einen guten Einblick in die Erfüllung der berufsspezifischen schulischen Anforderungen geben. Auf dem Portal Check dein Wissen kann das Resultat des Check S2 den spezifischen Berufsanforderungen gegenübergestellt werden.