Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt.
Weiterführende Links betreffend GAV:
Weitere Informationen zum GAV
Funktion und Wirkung des GAV
Beratung über die Kautionspflicht schweizerischer und ausländischer Betriebe
GAV Bestätigungen
GAV VRM (Vorruhestandsmodell)
Das Vorruhestandsmodell (VRM) ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen in der Höhe von 0.85 Lohnprozenten finanziert.
Der GAV VRM ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die Allgemeingültigkeitserklärung (AVE) liegt für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2026 vor.
Die Durchführungsstelle GAV VRM gibt unter der Telefonnummer +41 44 244 41 50 Auskunft über die Anwendung des Regelwerks im betrieblichen Alltag. Die Website GAV VRM der Durchführungsstelle der Stiftung VRM Maler und Gipser enthält die detaillierten Anleitungen zu den Abzügen, Auskunft über die Freiwilligenunterstellung, ein Berechnungstool für Leistungsvarianten, und viele weitere konkrete Informationen.
RPBK Maler Gipser Kanton Aargau
Die RPBK Regionale Paritätische Berufskommission für das Maler- und Gipsergewerbe des Kantons Aargau hat die Hauptaufgabe, die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu überprüfen und bei Verstössen allfällige Sanktionen auszusprechen. Sie tut dies bei inländischen Betrieben und seit der Einführung des Entsendegesetzes auch bei ausländischen Betrieben, die in der Schweiz tätig sind. Die RPBK kann zu diesem Zweck Baustellen- oder Lohnbuchkontrollen durchführen.
Bei Fragen zu allen Arbeitsverhältnissen, die den Normbereich des GAV verlassen oder bei Fragen zur Auslegung, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der RPBK Maler- und Gipsergewerbe Kanton Aargau:
RPBK Maler- und Gipsergewerbe
Kanton Aargau
Postfach 184
3132 Riggisberg
Email
Arbeitszeitbewilligungen SECO
Über das Internetportal «Tacho» können Betriebe in der Schweiz und aus dem Ausland Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen online einreichen.
Mit der E-Government Applikation können Sie online Ihr Gesuch für Nacht- und Sonntagsarbeit, für den ununterbrochenen Betrieb oder Pikettdienst in der Nacht oder am Sonntag/Feiertag einreichen. Das Gesuch wird durch die Behörde beurteilt und anschliessend können Sie die Verfügung auf der online Plattform abholen. Sie erhalten zudem einen unkomplizierten Zugang zu Ihren Daten, wie Informationen zum Betrieb, den Bewilligungen und Gesuchen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.