Arbeitssicherheit
Kopas Grund- und Weiterbildungskurse
Die ASA-Branchenlösung (Handbuch für Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz für das Maler- und Gipsergewerbe) bzw. EKAS-Richtlinie im Maler- und Gipsergewerbe ist allgemeinverbindlich. Die vom Arbeitgeber beauftragten Arbeitnehmer haben nicht nur die Ausbildung zur KOPAS (Kontaktperson Arbeitssicherheit), sondern auch alle drei Jahre die obligatorischen Weiterbildungskurse zu besuchen. Die Bestimmungen finden Sie in Art. 19.2 des GAV 2022 - 2025 für das Maler- und Gipsergewerbe.
Für Betriebe, welche noch über keine ASA-Branchenlösung verfügen, keinen Mitarbeitenden mit Kopas-Ausbildung im Betrieb haben oder nach drei Jahren einen Weiterbildungskursen besuchen müssen, bietet der SMGV Aargau Kopas-Grund- und -Weiterbildungskurse an:
Zu den Daten (unter Durchführungsort nach "Frick KOPAS" suchen)
Nach dem Grundkurs sind im dreijährigen Abstand die obligatorischen Weiterbildungskurse zwingend zu belegen.
Gemeinsam für eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz
Eine Arbeitsunfähigkeit stellt Arbeitgeber, behandelnde Ärzte sowie Sozialversicherungen vor Herausforderungen. Die koordinierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten ist deshalb sehr wichtig und zielt darauf ab, Arbeitsausfälle und Gesundheitskosten zu reduzieren.
Auf Initiative der Suva Aarau haben die kantonalen Partner1 hierfür eine verbindliche Zusammenarbeitsvereinbarung unterschrieben und Grundsätze sowie ein Merkblatt zur Arbeitsunfähigkeit erarbeitet.
Das Merkblatt thematisiert die häufigsten Fragen im Alltag. So ist unter anderem festgehalten, welche Informationen auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorhanden sein müssen, wie die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis festgesetzt wird oder auf welche zusätzlichen Informationen zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis der Arbeitgeber Anspruch hat.
(1argauischer Gewerbeverband (AGV); Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK); Aargauischer Ärzteverband (AAV); Aargauer Haus- und Kinderärzte (AHKA), Suva Aarau; SVA / IV Aargau)